Martin Luther stellt in seiner Auslegung von
Matthäus 5,5 die Frage, ob der Befehl »sanftmütig« zu sein, nicht im Grunde die Autorität von Amtsträgern – Richtern, Fürsten, der Polizei, Herren, Vätern, Ehemännern usw. aufhebe. Er antwortet mit einem klaren »Nein!«
Und die Begründung? Man muss eben unterscheiden zwischen der »natürlichen Person« und dem »Amt«.
Denn ich sonst oft gesagt habe, daß man die zwey weit unterscheiden muß, Amt und Person. Es ist viel ein anderer Mann, der da Hans, oder Martin heißt, und der da Churfürst, oder Doctor und Prediger heißt.