Die altkirchlichen Bekenntnisschriften

Die SERK nimmt wie alle Kirchen der Reformation die so genannten altkirchlichen oder ökumenischen Bekenntnisschriften in ihren Bekenntnisstand mit auf. Sie gehören mit zu dem Standard dessen, was es bedeutet »orthodox«, d. h. rechtgläubig, und »katholisch«, d. h. allgemein christlich zu sein.

Explizit werden drei von ihnen in unserem Glaubensbekenntnis genannt. In Artikel 9 (»Von der heiligen Dreieinigkeit«) bekennen wir dort:

Und so nehmen wir gerne diese drei Bekenntnisse – das Apostolische, das Nizänische und das Athanasianische – an und was von den alten Kirchenvätern in Übereinstimmung mit ihnen festgelegt wurde.

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